Voraussetzungen für das Augenlasern

Es gibt immer wieder Meilensteine in der Medizin, die das Leben der Menschen verändern oder dieses bereits verändert haben. Als einen solchen Meilenstein kann man in der Augenheilkunde die seit 1987 angewendete Methode der LASIK oder der später folgenden PRK/LASEK, also Laserbehandlungen, mit denen Fehlsichtigkeiten des Auges, wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung, korrigiert werden können.

Dieser Meilenstein hat dazu geführt, dass allein in Deutschland über 20 Millionen Menschen (so viele sind wegen ihrer Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit auf eine Sehhilfe angewiesen) endlich nicht mehr auf das Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen angewiesen sind). Wohl jeder Brillenträger kennt die Probleme, die mit dem Tragen einer solchen verbunden sind.

Diese fangen bei Beeinträchtigung im Alltag, im Beruf oder beim Sport an und hören längst noch nicht damit auf, dass man auf der ständigen Suche nach dieser ist. Und wer Kontaktlinsen trägt, verzweifelt oftmals an den durch diese verursachten trockenen Augen oder Entzündungen. Da geraten die umständlichen und lästigen Reinigungsprozeduren schon fast zur Nebensache. So wundert es auch nicht, dass sich immer mehr Brillenträger und Kontaktlinsenträger für das Augenlasern mittels Lasik in Berlin entscheiden.

Nur wenige Voraussetzungen für Augenlasern

Es ist aber nicht nur die Aussicht auf eine neue Freiheit von Brille und Kontaktlinsen, die zu der hohen Zahl an einer Augenlaserkorrektur mittels LASIK führt, sondern auch die ausgereifte Technik. So ist die LASIK (oder verwandte Laserkorrektur-Methoden) in vielen Fällen die am besten geeignete Behandlungsmethode zur Augenlaserkorrektur. Die Methode gilt als sicher und überzeugt durch äußerst geringe Komplikationsraten. Dabei steht sie so gut wie allen Brillen- und Kontaktlinsenträgern offen, denn es gibt nur wenige Voraussetzungen für eine LASIK-Behandlung zu erfüllen. Zu diesen zählen:

1. Ein refraktiver Augenfehler

Von einem solchen spricht man, wenn die unscharfe Sicht durch einen Brechungsfehler des Auges verursacht wird und daher das Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen notwendig macht. Betroffen sind also alle Menschen, die an Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Alterssichtigkeit oder an einer Hornhautverkrümmungen leiden.

2. Ein Mindestalter von 18 Jahren

Das Augenlasern macht nur dann Sinn, wenn das Wachstum der Augen abgeschlossen ist. Dieses ist in der Regel mit dem Eintritt in das Erwachsenenalter der Fall. So können sich zum Beispiel Augenfehler von Kindern im Laufe des Wachstums ggf. noch verbessern oder sogar ganz verschwinden. Dieses kann zum Beispiel dann passieren, wenn der Augapfel im Verhältnis zur Brechkraft des Auges zu kurz gebaut ist und dieses dadurch zu einer Weitsichtigkeit führt.

3. Stabile Sehstärke

Von einer stabilen Sehstärke spricht man dann, wenn die aktuelle Sehstärke bereits mindestens seit zwölf Monaten vorliegt. Durch hormonelle Schwankungen (zum Beispiel durch Schwangerschaft) kann es jedoch in einigen Fällen auch zu Veränderung der Sehstärke) kommen. Aus diesem Grunde sollte man sich einer Augenlaserbehandlung nach einer Schwangerschaft erst dann unterziehen, wenn die Augenwerte wieder denen vor der Schwangerschaft entsprechen.

Dieses ist zumeist spätestens nach zwölf Monaten wieder der Fall. In allen Fällen aber reduziert sich durch eine stabile Sehstärke die Gefahr, dass sich nach einer erfolgreichen Augenlaser-Korrektur die Sehkraft swieder verändert und erneut eine Sehhilfe notwendig wird.

Zwar kann in den meisten Fällen eine Nachbehandlung Abhilfe schaffen, aber dieses kann durch eine stabile Sehstärke vermieden werden. Letztendlich sollte für eine Augenlaserbehandlung die Sehschwäche in einem bestimmten Bereich liegen. Als Anhaltspunkte gelten im Allgemeinen bei einer Kurzsichtigkeit bis zu -10 Dioptrien und bei einer Weitsichtigkeit bis zu +4 Dioptrie.

4. Gesunde Augen

Refraktive Beeinträchtigungen der Augen in Form von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung bedeuten nicht, dass die Augen im medizinischen Sinn krank sind. Vielmehr handelt es sich um Fehlsichtigkeiten, die durch Augenlaserbehandlung korrigiert werden können. Für eine solche Korrektur sollte aber eine gute Augengesundheit gegeben sein. Gemeint ist damit, dass zum Beispiel keine  Hornhautentzündung oder sonstige Erkrankungen am den Augen oder Krankheiten im Augenumfeld vorliegen. Auch muss für eine Augenlaserbehandlung eine gewisse Hornhautstärke vorhanden sein.

5. Guter gesundheitlicher Allgemeinzustand

Auch wenn es sich bei einer LASEK-Behandlung oder einer PRK/LASEK Behandlung
nur einen minimal-invasiven Eingriff handelt, der zudem noch ambulant durchgeführt
wird, so trägt ein guter gesundheitlicher Allgemeinzustand dazu bei, den Mehrwert an
Lebensfreude, den man hierdurch gewinnt, schnell zu genießen.

Scharf sehen ohne Brille oder ohne Kontaktlinsen

Scharf sehen ohne Brille oder ohne Kontaktlinsen – das ist für viele Fehlsichtige eine Traumvorstellung. Aber durch eine Augenlaserbehandlung mittels LASIK oder PRK/LASEK kann dieser Traum Wirklichkeit werden.

 

 

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