Salafistenszene: Gericht veruteilt Ex-Imam
Der ehemalige Imam aus Berlin muss nun als Terrorhelfer für vier Jahre und zehn Monate in Haft. Das Kammergericht der Hauptstadt hat den 31-jährigen am Mittwoch zur Unterstützung der terroristischen Vereinigung im Ausland für schuldig gesprochen. Mindestens 13 russischsprachigen Anhängern soll er bei der illegalen Reise von ihrem Heimatland nach Syrien geholfen haben. Ein früheres Urteil gegen den Imam wegen einer Werbung für den IS wurde in dieses Urteil mit einbezogen.
Der Angeklagte war daher kein direkter Mitläufer. Er ist demnach eine Person, die den IS unterstützt hat. Das sagte der vorsitzende Richter. Auch das umfassende Geständnis des 31-jährigen und die glaubwürdige Abkehr von den salafistischen Gedanken hätten eher zu einer milderen Strafe geführt. Doch der Angeklagte mit russischen Wurzelln hat die Schleuserstrukturen offengelegt, weitere Namen genannt und auch die mutmaßlichen Terrorunterstützer belastet.
Demnach wurden ihm acht Fälle der Terrorunterstützung, in der Zeit zwischen Juli 2014 und Januar 2015 zur Last gelegt. Er hat sogar die Abholung und Betreuung der Ausreisewilligen mitorganisiert und sie an die Schleuser vermittelt. Dadurch konnten eine Reihe der IS Personen mit seiner Hilfe einreisen und sich den Kämpfern anschließen.
Illegal nach Deutschland eingereist
Des Weiteren hat der 31-jährige Angeklagte erklärt, dass er als Mann ohne Ausbildung eher verblendet gewesen sei. Durch seine Inhaftierung im Oktober 2015 hat er sich von dem Salafismus immer weiter entfernt. Im ersten Prozess hat er bereits gestanden. Damals bekam er jedoch nur 2,5 Jahre Haft.
Außerdem ist es im Jahr 2002 illegal nach Deutschland eingereist. Sein Asylantrag, den er unter falschem Namen stellte wurde schließlich abgelehnt. Nachdem er zunächst Drogen konsumiert und sogar dem Glücksspiel nachgegangen ist, hat er sich im Jahr 2004 spontan geändert und sich zunehmen radikalisiert. Das sagte auch das zuständige Gericht. Mit einem Alias Namen soll er seit 2007 in das stark gewaltbereite salafistische Spektrum in Berlin eingebunden worden sein.
Das Urteil entsprach daher im wesentlichen dem Antrag des Staatsanwaltes, der bereits fünf Jahre Haft verlangt hatte. Einen konkreten Strafantrag hatte sein Verteidiger nicht gestellt.
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