BERLIN
Die Neue Mitte der Stadt
Reise Info
Potsdamer Platz S 1, 2, 25, 26
Potsdamer Platz U 2
Mendelssohn-Bartholdy-Park U 2
129, 148, 200, 248, 348
Basis Informationen
Der Potsdamer Platz ist eine Verkehrsdrehscheibe im Zentrum Berlins im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, von der mehrere große Straßen ausgehen. Das nach 1990 größtenteils neu bebaute Terrain zählt mittlerweile zu den markantesten Orten der Stadt und wird von zahlreichen Touristen frequentiert.Informationen...
Die
Blauen MännerTheater am Potsdamer Platz
Marlene-Dietrich-Platz 1
10785 Berlin
Beginn: Montag 20 Uhr, Donnerstag 18 + 21 Uhr, Freitag 18 + 21 Uhr, Samstag 15 + 18 + 21 Uhr, Sonntag 18 Uhr
Erbschaftssteuer
Neue Erbschaftsteuer: Wer gewinnt - wer verliert
Nürnberg - Immobilienerbschaften sollen neu geregelt werden: Das
normale Einfamilienhaus bleibt meist steuerfrei, für Villen-Erben
wird es teuer.
Die Besteuerung von Erbschaften soll neu geregelt werden: Für
Immobilienerben entfällt damit ein bislang üblicher Steuervorteil.
Bisher wurden Immobilien bei der Ermittlung der Erbschaft- und
Schenkungssteuer nur mit einem Teil des Verkehrwertes angesetzt.
Damit soll jetzt Schluss sein: Immobilien sollen künftig mit dem
tatsächlichen Wert in die Steuerberechnung eingehen, berichtet das
Immobilienportal Immowelt.de über die Pläne der Bundesregierung.
Privat genutztes Wohneigentum wie ein normales Einfamilienhaus soll
jedoch weiterhin steuerfrei bleiben.
Die Gewinner der geplanten Erbschaftsteuerreform sind die engsten
Familienmitglieder: Für sie sollen die Freibeträge erhöht werden.
Ehepartner sollen künftig ein Vermögen im Wert von 500.000 Euro
statt bisher 307.000 Euro erben können, ohne auch nur einen Euro an
den Fiskus abtreten zu müssen. Für eingetragene
Lebenspartnerschaften soll dann das gleiche gelten. Deren Freibetrag
lag bisher bei 5.200 Euro. Erbende Kinder müssen nach geplantem
Recht erst ab 400.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen (bisher: 205.000
Euro), Enkelkinder ab 200.000 Euro (bisher: 51.200 Euro). Vererbt
also beispielsweise der Vater seinem Kind ein Reihenhaus im Wert von
300.000 Euro, so zahlt es trotz der Neuregelung auch weiterhin keine
Erbschaftsteuer.
Nicht so rosig sieht es allerdings für entfernte Verwandte wie
Geschwister, Nichten und Neffen aus. Sie sollen künftig einen
erheblichen Teil des Erbes ins Staatssäckel abtreten müssen. Die
großen Verlierer des neuen Erbrechts sind Besitzer mehrerer oder
teurer Immobilien. Selbst die angehobenen Freibeträge können den
Wegfall der bisherigen Sonderstellung der Immobilien nicht
kompensieren. Vererbt beispielsweise der Vater eine Villa mit einem
Verkehrswert von 900.000 Euro, müsste das Kind nach neuem Recht
24.750 Euro (Annahme: Nach altem Recht wurden 60 Prozent des
Verkehrswertes steuerlich angesetzt) mehr an Steuern zahlen.
Noch im Frühjahr dieses Jahres soll die Neuregelung verabschiedet
werden und rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Wer bis
zu diesem Zeitpunkt eine Erbschaft macht, kann wählen, ob er nach
neuem oder altem Recht besteuert werden will.
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